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   OLG Frankfurt, 30.04.2019 - 2 Ausl A 96/18   

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https://dejure.org/2019,15398
OLG Frankfurt, 30.04.2019 - 2 Ausl A 96/18 (https://dejure.org/2019,15398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2019 - 2 Ausl A 96/18 (https://dejure.org/2019,15398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2019 - 2 Ausl A 96/18 (https://dejure.org/2019,15398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 IRG
    Unzulässigkeit des Antrags auf erneute Entscheidung über Zulässigkeit der Auslieferung nach Bewilligung der Auslieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 33
    Unzulässigkeit des Antrags auf erneute Entscheidung über Zulässigkeit der Auslieferung nach Bewilligung der Auslieferung

  • rechtsportal.de

    IRG § 33
    Zulässigkeit eines Antrags auf erneute Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 08.09.2005 - 1 AK 32/04

    Auslieferungsrecht: Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit einer bereits

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2019 - 2 AuslA 96/18
    Der Antrag, erneut über die Zulässigkeit der Auslieferung zu entscheiden (§ 33 IRG), ist nicht mehr zulässig, nachdem die Bundesrepublik Deutschland mit Verbalnote vom 23. April 2019 gegenüber der Republik Belarus bereits die Bewilligung der Auslieferung gegenüber dem ersuchenden Staat erklärt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. unter anderem die Beschlüsse vom 10. Juni 2014 - 2 Ausl A 17/14 -, vom 8. März 2010 - 2 Ausl A 157/09 -, vom 23. März 2010 - 2 Ausl A 4/10 - und vom 23. Juni 2010 - 2 Ausl A 17/10 - ebenso OLG Karlsruhe StV 2005, 674 m.N.).
  • OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19

    Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von

    Ein wesentlicher Faktor im Rahmen der Prüfung der Belastbarkeit von Zusicherungen ist dabei insbesondere, ob Zusicherungen in der Vergangenheit beachtet wurden (siehe EGMR, Othman v. Vereinigtes Königreich, a.a.O., § 189 (dort auch unter Zusammenstellung eines umfangreichen Katalogs an weiteren Prüfungsgesichtspunkten); BVerfG, Beschluss vom 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07, juris Rn. 24, BVerfGK 13, 128; Beschluss vom 30.10.2019 - 2 BvR 828/19, juris Rn. 53; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 15.02.2019 - (4) 151 AuslA 178/17 (10/18), juris Rn. 36, StV 2019, 619; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2018 - (1) 53 AuslA 66/17 (34/17), juris Rn. 41; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 Ausl A 96/18, juris Rn. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 Ausl AR 44/17, juris Rn. 29, StV 2018, 584 (Ls.)).
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